Die Anmeldung zu einer vom Reiseveranstalter publizierten Reise verpflichtet zur Einhaltung der allgemeinen Bedingungen ohne Vorbehalt.

1. Anmeldung:

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse, sich möglichst frühzeitig anzumelden, damit der von Ihnen gewünschte Termin noch frei ist und ggf. die Flugreservierung vorgenommen werden kann.

2. Bezahlung:

Bei der Anmeldung ist eine Vorauszahlung von 30% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag wird einen Monat vor Abreise fällig. Für Gruppenbuchungen und Vollcharter (Bareboat Charter) gelten andere Bestimmungen.

3. Annullierung:

Bei einer Annullierung werden folgende Kosten verrechnet.
89 bis 60 Tage vor Anreise - 30% der Reisekosten
59 bis 30 Tage vor Anreise - 65% der Reisekosten
29 bis 0 Tage vor Anreise - 100% der Reisekosten

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

4. Änderungen:

Änderungen bis 3 Monate vor Abreise werden gegen eine Gebühr von 100€ pro Buchung angenommen. Änderungen, die nach diesem Zeitpunkt bei uns eintreffen, unterstehen den Bedingungen der "Annullierung".

5. Haftung der Veranstalter

5.1. Oldtimer Yachtclub Günter Bungartz ist als Vertreter des Reiseveranstalters verantwortlich für den Inhalt des vorliegenden Prospektes und haftet ferner für eine fachgemässe Vorbereitung und Durchführung der Reise, und die rechtzeitige Übergabe der Reisedokumente an die Kunden.

5.2. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, dem Reiseteilnehmer eine angemessene Entschädigung auszurichten, wenn eine gemäss Prospekt zugesicherte Leistung ohne gleichwertigen Ersatz ganz oder teilweise ausfüllt und diese Minderleistung nicht auf höhere Gewalt (hierzu zählen auch Wetterbedingungen, die ein Auslaufen oder eine Weiterfahrt nach dem Ermessen der Schiffsführung, unter Berück-sichtigung des Wohls der Gäste, nicht zulassen), Fehler von Leistungsträgern oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen ist. Diese Haftung entfällt ebenfalls bei anderen Nachteilen und Schädigungen, die der Reiseveranstalter mit zumutbaren Mitteln und trotz aller Sorgfalt nicht hätte verhindern können. Die Haftung des Reiseveranstalters bezieht sich nur auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt. Die Einzelheiten der jeweiligen Fahrstrecke wird vom Skipper festgelegt.

5.3. Ersatzbegehren sind innerhalb 4 Wochen nach vereinbarter Reisebeendigung schriftlich bei dem Reiseveranstalter einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Schadensersatzanspruch.

6. Programm- bzw. Preisänderungen

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Programme und Preise zu ändern, falls Massnahmen, die von dienstleistenden getroffen wurden oder andere, von ihnen nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Umstände sie dazu zwingen (z.B. Wechselkurs). Angaben über den Skipper sind freibleibend; ein Recht auf einen bestimmten Skipper besteht nicht.

7. Annullierung durch die Reiseveranstalter

7.1 Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung eines Wochentörns ist 6 Personen. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, einen Törn zu verschieben oder ggf. zu annullieren, falls nicht genügend Teilnehmer gebucht sind. Für die Rückerstattung gelten die unter 7.2 aufgeführten Bestimmungen

7.2 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine Reise zu annulieren, wenn diese aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw.) nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen wird dem Reiseteilnehmer der einbezahlte Betrag voll zurückerstattet. Ein weiterer Schadenersatzanspruch besteht nicht. Der Reiseveranstalter bemüht sich selbstverständlich, dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren.

8. Mängelrügen

Etwaige Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Ort und Stelle vorgebracht wurden und Abhilfe nicht erfolgte.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Siegburg. Deutsches Recht ist anwendbar.

Oldtimer Yachtclub
Günter Bungartz
Beiert 13
53809 Ruppichteroth